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BayObLG, 29.12.1999 - 3Z BR 348/99 |
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Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Stundensatz Diplom-Ingenieur
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 19.08.2005 - 33 Wx 128/05
Keine Erhöhung der Grundvergütung allein aufgrund langjähriger Erfahrung mit …
Der Senat teilt auch die Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, dass die Ausbildung zum Diplomingenieur keine besonderen Kenntnisse vermittelt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind (vgl. Beschluss vom 29.12.1999, Az: 3Z BR 348/99 zum Diplomingenieur mit Schwerpunkt Mess- und Regeltechnik mit Pflichtfach "Bürgerliches Recht" und vom 18.10.2000, Az: 3Z BR 195/00 zur Fachrichtung Maschinenbau). - BayObLG, 18.10.2000 - 3Z BR 195/00
Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind
Das vom Betreuer abgeschlossene Ingenieurstudium (Maschinenbau) ist in erster Linie darauf ausgerichtet, Kenntnisse im technischen Bereich zu vermitteln (vgl. Senatsbeschluß vom 29.12.1999 3Z BR 348/99).